Anonyme Risikovoranfrage

Anonyme Risikovoranfrage

Mit uns dauert es mal etwas länger, aber dafür bist du auf der sicheren Seite.

Wenn du eine Loss of Licence Versicherung beantragst, dann musst du i.d.R. jede Menge Fragen beantworten (außer z.B. bei ATC-Guard Trainee)

Warst du innerhalb der letzten Jahre (die letzten Jahre) in ärztlicher Behandlung? Hast du Medikamente verordnet bekommen? Warst du krankgeschrieben? Hast du Vorerkrankungen? Hast du Hobbies und wenn ja, welche?

Eine Risikovoranfrage ist eine Anfrage, ob und unter welchen Bedingungen dir ein Versicherer Versicherungsschutz gewährt. Je nach deinem persönlichen Risiko (und das bewertet die Versicherung) kann es zu einer „normalen“ Annahme, zu Zuschlägen, Rückstellungen, Leistungsausschlüssen bis hin zu Ablehnungen kommen. Denn nicht du hast die freie Wahl einer Versicherung, sondern die Versicherung kann entscheiden, ob und zu welchen Konditionen sie dich versichern möchte.

Wenn du direkt einen Antrag stellst und die Versicherung dich ablehnt oder nur zu erschwerten Bedingungen annimmt, dann sind Probleme beim nächsten Antrag bei einem anderen Versicherer sehr wahrscheinlich. Um das zu vermeiden, solltest du eine professionell aufgearbeitete Risikovoranfrage stellen

Beim Ausfüllen des Antrags, können im Wesentlichen zwei Fehler geschehen

1. Du gibst nicht alle relevanten Daten an:.
Das kann schneller passieren, als man denkt. Entweder bekommst du den (ganz schlechten) Hinweis, dass nicht alle Erkrankungen relevant sind oder du vergisst einfach das eine oder andere.

Nehmen wir mal an, du folgst dem Vorschlag eines „ganz schlauen“ Bekannten oder auch Vermittlers und gibst nicht alle entscheidenden Dinge an. Hier spielt es übrigens keine Rolle, was du für erheblich hältst oder nicht. Es gibt keinen Interpretationsspielraum.

Konsequenzen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung:
Bei wissentlich falsch oder nicht angegebenen Informationen kann der Versicherer eine arglistige Täuschung annehmen und den Vertrag anfechten (§ 123 BGB). Der Versicherer kann auch innerhalb einer Monatsfrist vom Vertrag zurücktreten (§§ 19 II, 21 VVG), wenn der Versicherungsnehmer ihm bekannte erhebliche Umstände bei Vertragsschluss nicht angezeigt hat. Der Rücktritt ist zwar ausgeschlossen, wenn die Anzeige ohne Verschulden des Versicherungsnehmers unterblieben ist. In diesem Fall kann der Versicherer aber innerhalb eines Monats kündigen (§§ 19 III, 21 VVG). Sowohl Rücktritt und Kündigung des Versicherers sind allerdings ausgeschlossen, wenn der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, geschlossen hätte (§ 19 IV VVG). Das Recht zur Kündigung bzw. Anfechtung erlischt wiederum nach fünf Jahren bzw. nach zehn Jahren bei arglistiger Täuschung (§ 21 III VVG).

2. Du gibst mehr an, als gefragt ist oder machst ungenaue oder unvollständige Angaben.
Eigentlich sollte es ganz einfach sein: Alles, wonach gefragt wird muss angegeben werden. Wonach nicht gefragt wird, muss nicht angeben werden. Ganz so einfach ist es aber dann meistens doch nicht, denn die zu beantwortenden Fragen haben es sich in sich. Denn nicht jeder kennt den Unterschied zwischen Beschwerden, Krankheiten, Beeinträchtigungen und Störungen.

Welche Diagnosen gelten als dauerhaft und fallen somit immer in den Abfragezeitraum, obwohl die Erkrankung vermeintlich schon viele Jahre zurückliegt?

Es kann sein, das Fehler entstehen, weil du alles richtig machen möchtest. So zum Beispiel kann es sein, dass du Angaben machst, welche nicht in den Abfragezeitraum fallen oder die gar nicht abgefragt werden. Hat ein Versicherer aber Kenntnis von Erkrankungen (auch wenn diese nicht abgefragt wurden), darf er diese für eine Bewertung heranziehen.

Ungenaue Angaben führen zu Rückfragen des Versicherers und erschweren und/oder verzögern somit die Bearbeitung. Unvollständige Angaben können wiederum zu einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung führen (siehe 1.)

Deine Hobbies

Gerade bei Fluglotsen treffen wir immer wieder auf interessante Hobbies, denen oftmals keine Bedeutung zugemessen wird, welche die Versicherung aber durchaus als wichtig erachtet. Betreibst du Flugsport? Gehst du Tauchen? Bist Du Kitesurfer oder betreibst du Bergsport? All das sollte man auf jeden Fall mit angeben. Wir klären diese Freizeitaktivitäten bereits in der anonymen Voranfrage.

Unser Service

Wir arbeiten gemeinsam mit dir alle Vorerkrankungen und Hobbies auf. Wir suchen für dich den passenden Anbieter aus, besprechen mit dir gemeinsam die Vor- und Nachteile verschiedener Loss of Licence Varianten und leiten den Versicherungsantrag (oder vorab eine anonyme Voranfrage) an die Versicherungsgesellschaft weiter.

Bitte investiere lieber etwas Zeit in eine korrekte Anfrage, als eine Ablehnung oder sonstige Erschwerung zu kassieren. Lass dich von niemandem unter Druck setzen, Druck ist ein schlechter Ratgeber.

Wenn nichts mehr geht, geht noch was

Wenn es aufgrund von Vorerkrankungen mal unmöglich ist einen vollständigen Versicherungsschutz oder überhaupt ein Versicherungsschutz darzustellen, dann haben wir natürlich auch die passende Antwort.

Mit ATC-Guard Family haben alle Mitglieder und Mitarbeiter der Gewerkschaft der Flugsicherung (sowie deren Lebenspartner und Kinder*) die Chance auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit stark vereinfachten Gesundheitsfragen.

Wie Du siehst, haben wir auf (fast) alle Eventualitäten die passende Antwort und/oder ein eigenes Konzept für deine Absicherung.

Das Einzige, was du jetzt noch machen musst, ist der erste Schritt.

Wir freuen uns auf dich.

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Und was dürfen wir für Euch tun?

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