Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (Loss of Licence) ohne Gesundheitsfragen in der Altersversorgung

Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (Loss of Licence) ohne Gesundheitsfragen in der Altersversorgung

Es gibt Anbieter, die in ihren Verträgen zur Altersvorsorge eine Befreiung von Beiträgen anbieten. Falls du also aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kannst, entfällt deine Verpflichtung, die Rentenversicherungsbeiträge zu zahlen. Stattdessen übernimmt der Versicherer deine Beiträge.

Was das genau für dich bedeutet, erfährst du in diesem kurzen Beitrag.

Völlig unterschätzt – Wenn du berufsunfähig/untauglich wirst, ist deine Altersvorsorge in großer Gefahr

Im Beispiel werden jährlich 8.154 € von deinem Bruttogehalt für die gesetzliche Rentenversicherung aufgewendet. Dein Arbeitgeber zahlt nochmal das Gleiche. In Summe werden somit 16.308 € pro Jahr in deine gesetzliche Altersrente investiert.

Brutto pro Jahr 144.000 €
Netto 82.407 €
Lohnsteuer + Soli 45.561 €
Rentenversicherung 8.154 €
Arbeitslosenversicherung 1.778 €
Krankenversicherung 4.672 €
Pflegeversicherung 1.428 €

Jedes Jahr, in dem du dieses Einkommen erzielst, wächst dein monatlicher Rentenanspruch derzeit um etwa 75 €. Bist du also 25 Jahre alt und hast somit noch 30 Jahre bis zur Ü-Vers. vor dir, würden 30 mal 75 € hinzukommen. In Summe ergibt das 2.250 € Monatsrente ab jetzt.

Wirst du aber jetzt berufsunfähig/untauglich, erfolgen keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung, und deine Altersrente steigt nicht weiter. Im Beispiel fehlen dir dann jeden Monat 2.250 € zum Rentenbeginn. Im Alter von 25 Jahren hast du aber noch keinen Anspruch auf eine Übergangsversorgung erworben. Dein Problem ist in Wirklichkeit noch größer.

Deine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet max. bis ...?

In der Regel wählt ihr die Leistungsdauer eurer Loss of Licence bis zum 55. Lebensjahr.

Nehmen wir mal positiv an, dass du eine Loss of Licence mit einer vereinbarten Rente von 3.000 € hast. Dann hast du bis zum Beginn der Ü-Vers. (falls Anspruch besteht) eine finanzielle Absicherung. Bis zum 55. Lebensjahr, dann ist Schluss. Deine Loss of Licence stellt die Zahlung spätestens mit Erreichen des Endes der Leistungsdauer ein, und in deiner Rentenversicherung klafft eine riesige Lücke.

Die Lösung: Eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit/Untauglichkeit in deiner Altersvorsorge

Hat dein Altersvorsorgevertrag eine Zusatzversicherung – Beitragsbefreiung bei Loss of Licence – dann muss die Hauptversicherung (Altersvorsorge) im Falle einer Untauglichkeit von dir nicht mehr mit Beiträgen versorgt werden. Deine Altersvorsorge wird vom Versicherer weiterhin so geführt, als würden Beiträge gezahlt werden. Das geschieht so lange, wie du untauglich bist und längstens bis zum Ende der vereinbarten Zahlungsdauer.

Mit diesem Zusatz in deiner Altersvorsorge sicherst du dir deine Rente im Fall einer Fluguntauglichkeit.

In den von uns empfohlenen fondsgebundenen Rentenversicherungen besteht langfristig somit nicht nur die Sicherheit und Chance auf ansehnliche Rendite und Steuervorteile, sondern auch auf die Zusatzversicherung mit vereinfachten Gesundheitsfragen und teilweise sogar komplett ohne Gesundheitsfragen. Bei der folgenden beispielhaften Aufstellung werden nur die Bedingungen zur Befreiung bei Berufsunfähigkeit berücksichtigt. Alle Bedingungen zur Hauptversicherung (Rentenversicherung) bleiben unberücksichtigt.

In unserer Beratung gehen wir intensiv auf alle individuellen Bedürfnisse ein und finden den passenden Anbieter. Die Übersicht (Stand 01.2024) ist nur eine Auswahl möglicher Varianten.

1. Berufsunfähigkeitsversicherung

  • keine Gesundheitsfragen bis 250 € Monatsbeitrag
  • drei Jahre Wartezeit, welche bei einem Unfall entfällt
  • bis 3 % dynamische Anpassung möglich

2. Loss of Licence Standard

  • keine Gesundheitsfragen bis 250 € Monatsbeitrag
  • drei Jahre Wartezeit, welche bei einem Unfall entfällt
  • bis 3 % dynamische Anpassung möglich
  • keine Absicherung bei Untauglichkeit aufgrund rein psychischer Erkrankungen

3. Loss of Licence GdF (mit bestehender Loss of Licence)

  • keine Gesundheitsfragen bis 1.000 € Monatsbeitrag in der Basisrente
  • drei Jahre Wartezeit, welche bei einem Unfall entfällt
  • bis 3 % dynamische Anpassung möglich
  • Absicherung bei Untauglichkeit aufgrund rein psychischer Erkrankungen

Unser Fazit zur Beitragsbefreiung bei Untauglichkeit in der Altersvorsorge

Wenn dir das existenzielle Risiko einer Berufsunfähigkeit/Untauglichkeit bewusst ist, dann solltest du ergänzend zur einer Loss of Licence Versicherung auch in deiner Altersvorsorge eine Absicherung einplanen. Wir ermitteln mit dir gemeinsam alle Möglichkeiten aufgrund deiner Gesundheitshistorie und finden unter Berücksichtigung aller Faktoren den passenden Tarif für dich.

Schütze deine Altersvorsorge für den Fall des Lizenzverlustes.

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