VPV Loss of Licence
VPV Loss of Licence: Ab 2024 Ergänzung zum Tarif SBU und FBU
Die VPV Loss of Licence hat zum Jahresstart 2024 einen großen Schritt gewagt und bietet nun eine Ergänzung zum Tarif SBU und FBU an.
Die Loss of Licence Klausel für Fluglotsen und Fluglotsen in Ausbildung.
Die Tarife haben damit einen weiteren Leistungsauslöser, der zur Zahlung der vereinbarten Rente dient. Leistung auch bei Fluguntauglichkeit.
Zur Zielgruppe gehören nur Fluglotsen und Fluglotsen in Ausbildung.
Wie gut die Loss of Licence Klausel geworden ist, werden wir uns jetzt genau angucken.
Nachversicherungsgarantien
Was genau Nachversicherungsgarantien sind und warum die so wichtig sind, erfahrt ihr hier.
- Umfang der Garantie
Die VPV verzichtet lediglich auf eine erneute Gesundheitsprüfung. Ein Verzicht auf eine komplette Risikoprüfung ist kein Bestandteil. - Anzahl der Optionen:
die VPV zählt ihren besonderen Bedingungen eine übliche Anzahl an Nachversicherung Ereignissen auf. Hierzu gehören u.a. Heirat, Geburt/Adoption eines Kindes und Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr befristeten Arbeitsvertrages im Anschluss an die erfolgreiche Beendigung eine Ausbildung. - Maximale Rente
Die maximale Rente die du durch eine Nachversicherung insgesamt bekommen kannst ist auf die Höchstrente bei einem Neuabschluss begrenzt. Aktuell sind das bei de VPV 2.000 € Monatsrente. - Maximale Erhöhung pro Ereignis
Maximal kann die bestehende Rente zwar verdoppelt werden, allerdings ist die Erhöhung auf 500€ monatlich (6.000€ Jahresrente) begrenzt.
Ausnahme: Ist der Versicherte Fluglotsen noch in Ausbildung. - Maximales Alter
Das Recht auf Nachversicherung endet mit dem vollendeten 45. Lebensjahr.
→ Fazit: Leider verzichtet die VPV nicht auf eine komplette Risikoprüfung, dies wäre marktüblich. Die Anzahl der bestehenden Option ist in Ordnung. Die maximale Rente und die maximal mal Erhöhung pro Ereignis liegt deutlich unter dem, was andere Tarife anbieten. Hier sehen wir in Bezug auf die Nachversicherungsgarantien den größten Bedarf einer Verbesserung.
Verlängerung bei Abbruch der Ausbildung
Leider kommt es ab und zu vor, dass ein Lotse nicht bis zum Check-Out kommt. Wir haben jedes Jahr ein paar Trainees, die ihre Loss of Licence bei uns versichert haben und dann in ein Studium oder eine Ausbildung wechseln.
Im neuen Beruf muss dann aber oft bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet werden; aktuell ist das das 67. Lebensjahr. Als Lotse kannst du dich bei der VPV maximal bis zum 55. Lebensjahr versichern. Leider sieht der Tarif der VPV bislang keine Verlängerung der Versicherungsdauer bei einem Berufswechsel ohne neue Gesundheitsprüfung vor.
→ Fazit: Hier hat die VPV gegenüber anderen Loss of Licence Tarifen noch deutlich
aufzuholen. Das Nachsehen haben aber nur Trainees, nach dem Check-Out ist die
VPV diesbezüglich nicht mehr nachteilig.
Maximale Rente bei Beginn
Anders als die Alte Leipziger und die LV1871 (jeweils 2.500 €) begrenzt die VPV die Rente bei Vertragsbeginn auf 2.000 €. Das ist aktuell der geringste Einstieg bei den aktuellen Loss of Licence Tarifen. Sondertarife bieten eine Einstiegsrente von bis zu 3.000 €.
→ Fazit: Wenn du mit weniger zufrieden bist, dann passt auch die VPV.
Geltungsbereich
Die VPV versichert Fluglotsen und Fluglotsen in Ausbildung. FDB´s, Aprons, FIS und Flugberater sind bei der VPV derzeit nicht mit einer Loss of Licence versicherbar.
→ Fazit: Liebe VPV, wagt doch den nächsten Schritt.
Verweisung
Aktuell wird fälschlicherweise oft behauptet (nicht von der VPV direkt), dass die VPV der einzige Versicherer ist, der auf die konkrete Verweisung verzichtet. Das stimmt nicht. Die VPV und unser exklusiver Premium Tarif bieten beide den kompletten Verzicht auf eine Verweisung. Das bedeutet, dass du trotz Untauglichkeit innerbetrieblich in einem anderen Bereich tätig werden kannst und trotz gleichem Einkommen die vereinbarte Loss of Licence Rente erhälst.
→ Fazit: Die VPV hat einen richtig guten Verzicht auf Verweisungen in eine andere Tätigkeit, ist damit aber nicht allein auf dem Markt.
Versicherungsschutz bei rein psychischen Erkrankungen
Die VPV hat keinen Leistungsausschluss bei rein psychischen Erkrankungen in der Loss of Licence. Damit zieht die VPV 5 Jahre nachdem wir die Loss of Licence mit vollem Versicherungsschutz bei rein psychischen Erkrankungen etabliert haben, nach.
→ Fazit: Sehr gut gemacht!
Leistungsdynamik
Eine Leistungsdynamik ist mit zusätzlichen Kosten anwählbar. Die Leistungsdynamik erhöht diene Rente während du schon untauglich bist. Wenn die max. Einstiegsrente zu gering ist, dann ist dies eine sinnvolle Ergänzung. Allerdings kostet diese „Mehrleistung“ auch ordentlich. Ob eine höhere Rente von Beginn an sinnvoller und günstiger ist, erfährst du hier.
→ Fazit: Eine Leistungsdynamik ist nett, aber vielleicht nicht die richtige Wahl. Das muss man individuell besprechen.
Änderungen im Tarifvertrag
Regulär gehen Lotsen der DFS aktuell mit dem 55. Lebensjahr in die Übergangsversorgung, dies kann sich aber ändern. Eurocontol und Skyguide haben die Altersgrenzen bereits verschoben. Leider bietet die VPV aktuell noch keine Anpassungsklausel ohne Gesundheitsprüfung an, falls es Änderungen in den Tarifverträgen der DFS gibt. Andere Tarife bieten die Anpassung an Tarifverträge an, wir haben dies bereits umgesetzt.
→ Fazit: Die VPV bietet leider keine Lösung ohne Gesundheitsfragen. Das geht besser.
AU-Klausel
Ist eine AU-Klausel Vertragsbestandteil, dann wird die vereinbarte Rente auch dann gezahlt, wenn du bereits 6 Monate ununterbrochen krankgeschrieben bist – bei andauernder Krankheit für bis zu 24 Monate. Eine einfache Krankmeldung („gelber Schein“) genügt dann als Nachweis!
Die Klausel ist marktüblich, also okay aber keine Besonderheit.
Weil die AU-Klausel den Beitrag erhöht, solltest du dich aber Folgendes fragen:
„Wegen welcher Erkrankung bin ich 6 Monate arbeitsunfähig, aber nicht untauglich?“
Wenn du keine Antwort hast, dann hast du evtl. einen überflüssigen Baustein gekauft.
Hast du eine Antwort, dann teile uns die gern mit.
Definition der Untauglichkeit
Die Definition für „fertige“ Lotsen ist okay, bei Trainees gibt es aber eine echt heftige Einschränkung. Eine Einschränkung/Leistungsausschluß in so einem großen Umfang haben wir noch nie gesehen.
(…)Bei Fluglotsen in Ausbildung muss die Untauglichkeit allein aus erstmals nach Aufnahme der Tätigkeit als Fluglotse in Ausbildung aufgetretenen gesundheitlichen Gründen eingetreten sein. Dazu zählen hierbei auch erstmals nach Aufnahme der Tätigkeit als Fluglotse in Ausbildung aufgetretene psychische, nervöse oder neurotische Störungen.(…)
Für uns geht hier ganz eindeutig hervor, dass alle Erkrankungen, die jemals aufgetreten sind bei der VPV nicht zur Leistung führen. Egal welche Erkrankung. Noch schlimmer ist, dass es absolut keine zeitliche Einschränkung gibt.
Warst du wegen Rückenschmerzen z.B. vor 8 Jahren in Behandlung und wirst du dann wegen einem Rückenleiden untauglich hast du evtl. ein Problem, denn dein Rückenleiden bestand ja erstmals vor Aufnahme deiner Tätigkeit als Fluglotse in Ausbildung.
Das zählt ohne Einschränkung der gesundheitlichen Gründe, also können auch Lungenerkrankungen, Allergien, Knochenbrüche, Magen-Darmerkrankungen, Kopfschmerzen etc. und alles andere dazu führen, dass du keine Leistung erhälst.
Dass das kleine Wort “allein“ noch einen drauf legt fällt da fast nicht mehr ins Gewicht. Hast du aber irgendwann mal eine Arthrose im Handgelenk, die auf einen Bruch vor Beginn der Ausbildung in Zusammenhang gebracht werden kann, ist die Arthrose auch evtl. nicht mehr „allein“ für die Untauglichkeit verantwortlich.
→ Fazit: Für Trainees ist die Loss of Licence Klausel der VPV aktuell ein absolutes No Go.
Die VPV bietet mit dieser Klausel ein negatives Alleinstellungsmerkmal sondergleichen.
Wir haben bei der Konzeption der VPV Loss of Licence Klausel nicht mitgewirkt, das möchten wir klarstellen. Solch versteckte Nachteile dürfen nach unserer Auffassung niemals Vertragsbestandteil sein, das ist unverantwortlich. Wer als Vermittler diese Klausel an Lotsen in Ausbildung verkauft, sollte selbst gut versichert sein.
Natürlich ist die VPV grundsätzlich ein guter Versicherer, aber in diesem Fall ist es halt aus unserer Sicht echt daneben gegangen. Wir wollen der VPV bei der Verbesserung helfen und haben am 15. April um eine umfassende Stellungnahme gebeten. Wir haben zeitgleich auf alle Defizite hingewiesen. Heute (Stand 19.08.2024) konnte die VPV keine Antwort zu unser Kritik geben.
Liebe Lotsen:
Wenn man euch sagt, das die VPV nur von einem einzigen Vermittler angeboten werden kann, dann entspricht das nicht mehr der Wahrheit. Auch Stöver, Hermann und Partner vermittelt bei Bedarf die Loss of Licence der VPV.
Die Loss of Licence ist ein heißes Thema, lasst euch doch bitte von Experten beraten. Wenn euch unser Vorschlag dann nicht gefällt, dann könnt ihr ja immer noch woanders umhören. Ihr wisst nach unserer Beratung aber immerhin, worauf ihr achten müsst und wer euch einfach nur etwas verkaufen möchte.
Liebe Vermittler:
Die Loss of Licence ist ein heißes Thema, lasst euch unter die Arme greifen. Wenn ihr mal auf eine Fluglotsen trefft, dann zaubert nicht irgendeine „Notlösung“ aus der Schublade. Meldet euch bei uns und wir finden eine Lösung. Wir machen das seit Jahren sehr erfolgreich mit vielen Vermittlern und finden eine faire Lösung.
→ das große kurze Fazit:
Beim Verzicht der Verweisung auf andere Tätigkeiten und beim Versicherungsschutz bei rein psychischen Erkrankungen ist die absolut VPV konkurrenzfähig, wenn du fertiger Lotse bist.
Bei allen anderen Punkten gibt es im Vergleich zu anderen Tarifen noch erheblichen Verbesserungsbedarf. Am besten passt der VPV Tarif wohl für Lotsen mit abgeschlossener Ausbildung und ohne Mitgliedschaft in der GdF.
Wäre die VPV deutlich günstiger, dann könnte man die „Schwachstellen“ vielleicht noch rechtfertigen, das ist aber nicht so.
Fluglotsen in Ausbildung sollten sich unter den hier genannten Bedingungen auf keinen Fall bei der VPV versichern.