Wenn versichert, dann bitte richtig.

Wenn versichert, dann bitte richtig.

Natürlich kann man als Pilot auch eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Fluguntauglichkeitsklausel (Loss of Licence ) haben. Und so eine reine Berufsunfähigkeitsversicherung ist deutlich besser als gar keine Absicherung.

Wer allerdings als Pilot arbeitet, muss in regelmäßigen Abständen durch ein medizinisches Attest die Eignung zur Flugtauglichkeit vorlegen. Wird diese Tauglichkeit durch den untersuchenden Arzt nicht ausgestellt, verliert der Pilot seine Lizenz und darf bis zur Vorlage eines neuen medizinischen Attestes nicht mehr fliegen. Genau wie bei Fluglotsen sind diese strengen Vorschriften nötig, weil man als Pilot nicht nur eine große Verantwortung gegenüber seinem Flugzeug hat, sondern weil von der eigenen Leistungsfähigkeit das Leben anderer Menschen abhängt.

Bei der Berufsunfähigkeit wird die vereinbarte Rente gezahlt, wenn „die versicherte Person für voraussichtlich sechs Monate zumindest 50 % nicht mehr in der Lage ist, die zuletzt ausgeführte Tätigkeit auszuführen“. Dieses Kriterium ist mit einem nicht bestandenen Test beim Fliegerarzt nicht unbedingt erfüllt.
 Deswegen ist es wichtig, dass man als Pilot eine besondere Klausel in seiner Berufsunfähigkeitsversicherung hat. Die Flugunfähigkeitsklausel, welche oft als Loss of Licence Klausel beschrieben wird. Hier wird die vereinbarte Rente bereits gezahlt, wenn die Fluglizenz über den vereinbarten Zeitraum nicht mehr besteht.

Worauf man bei seiner Loss of Licence als Pilot achten sollte

Wie bei einer normalen Berufsunfähigkeitsversicherung stellen die Bedingungen der Versicherung ein entscheidendes Entscheidungsmerkmal dar. Die Anzahl der Angebote ist jedoch überschaubar, da die Berufsgruppe der Piloten insgesamt eine sehr kleine Zielgruppe ist. Wichtig ist aus unserer Sicht, dass es sich um eine vollwertige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence Klausel handelt. Angeboten werden häufig Summenversicherungen, welche durch besondere Klauseln vom Versicherer gekündigt werden. Psychische Erkrankungen sind meistens nicht abgesichert und oftmals behält sich die Versicherung vor, den Versicherungsschutz während der Laufzeit zu ändern.

Wir raten zur Absicherung, welche über die gesamte Laufzeit einen konstanten Beitrag hat, die Absicherung rein psychischer Erkrankungen beinhaltet und auf gar keinen Fall sollte man der Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit einräumen, den Vertrag während der Laufzeit aufgrund diverser Ereignisse zu kündigen.

Ursachen für Fluguntauglichkeit

Es gibt viele Ursachen die zu einer Berufsunfähigkeit führen. In den letzten Jahren kristallisiert sich jedoch eine Ursache heraus. Waren früher Erkrankung des Bewegungsapparates die häufigste Ursache sind mittlerweile etwa ein Drittel aller Berufsunfähigkeit durch psychische Erkrankungen verursacht.
Die Gründe hierfür sind vielfältig. Sie können zum einen aus dem Beruf selbst resultieren, denn Zeitdruck, unregelmäßige Arbeitszeiten und Schlafmangel sind hier häufig die Ursachen.

Aber auch unser Privatleben birgt Gefahren für unsere Seele. Denn wer schon mal miterlebt hat, wie es ist einen geliebten Menschen zu verlieren, der weiß dass so ein Ereignis ans Eingemachte geht.

Natürlich gibt es auch weitere Ursachen die sich im Wesentlichen auf Erkrankungen des Bewegungsapparates, auf Sehkraftverlust und Krebserkrankungen verteilen. Ein Unfall als Ursache macht, anders als häufig gedacht, nicht einmal 10 % aus.


Wann sollte man sich absichern?

Ganz einfach: so früh wie möglich. Am besten schon als Flugschüler.

Zum einen ist der Beitrag geringer, je jünger man zu Beginn ist. Zum anderen sichert man sich (und das ist der deutlich wichtigere) mit Antragstellung den aktuellen Gesundheitszustand. Man friert seinen Gesundheitszustand für die Versicherung quasi ein. Später auftretende Erkrankungen sind abgesichert und müssen der Versicherung nicht mitgeteilt werden. Auch Hobbys, welche wir bei Piloten häufig im risikobehafteten Bereich finden müssen nicht nachgemeldet werden.


Absicherung trotz Vorerkrankungen oder einem gefährlichen Hobby?

Na klar! Unser „Daily Business“ ist es, sogenannte Risikovoranfragen anonym durchzuführen. Hierbei erfassen wir detailliert deine gesundheitliche Historie und eventuelle private Risiken. Bei dieser Voranfrage https://www.atc-guard.de/details/anonyme-risikovoranfrage wenden wir uns ähnlich wie bei der Ausschreibung an die Versicherer. Die Versicherer „bewerben sich“ sozusagen auf deine Absicherung. Gemeinsam entscheiden wir dann welches Angebot für dich das Richtige ist.

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