Wird die Berufsunfähigkeitsrente eigentlich netto ausgezahlt?

Wird die Berufsunfähigkeitsrente eigentlich netto ausgezahlt?

Immer wieder kommt beim Thema Berufsunfähigkeitsrente bzw. bei der Loss of Licence die Frage auf: Ist das netto oder wird da noch etwas abgezogen? Die Frage lässt sich zunächst einmal mit: „Ja, da wird noch etwas abgezogen“, beantworten.
Die meisten von euch vermuten jetzt vielleicht, dass die Abzüge von der Höhe her analog zu eurem bisherigen Bruttogehalt sind. Aber das ist nicht so. Wie die meisten von euch wissen: es gibt in Deutschland ein mannigfaltiges Steuersystem und Steuerarten, von denen man nur einen Bruchteil kennt. Und bei der Besteuerung der Berufsunfähigkeitsrente kommt es zur Ertragsanteilbesteuerung.

Von der monatlichen Versicherungsleistung müsst ihr nun also den sogenannten Ertragsanteil, mit eurem zu diesem Zeitpunkt gültigen, persönlichen Steuersatz versteuern. Dazu hat das Bundesfinanzministerium (BMF) auf Ihrer Internetseite eine Tabelle erstellt. Auf dieser könnt Ihr mit eurem Alter und die Restlaufzeit (der Berufsunfähigkeitsrente) anhand der dort angegebenen Prozentsätze, euren Ertragsanteil-Prozentsatz bestimmen.
Der Einfachheit halber haben wir für euch ein Beispiel berechnet, die euch aufzeigen, wie sich die Abzüge berechnen:

Kurze Beispielrechnung

Nach einem Lizenzverlust werden 2.500,- € mtl. Berufsunfähigkeitsrente an dich ausgezahlt. Du bist 42 Jahre alt und hast eine Restlaufzeit von 13 Jahren, weil dieser Vertrag mit dem 55. Geburtstag als Fluglotse endet. Laut Tabelle des BMF müssen dann 15 % von deinen 2.500,- € versteuert werden. Diese 375,- € müssen dann mit deinem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Wie hoch der dann ist, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Wenn wir annehmen, dass dieser bei 40 % liegt, dann gehen 150,- € an das zuständige Finanzamt.

Aber nicht nur das Finanzamt mindert deine Rente, sondern auch noch andere Institutionen. Denk mal nur an deine gesetzliche Krankenkasse oder an deine private Krankenversicherung. Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegst du aktuell bei 14,60 % zzgl. 0,9 % für den Zusatzbeitrag* und 3,05% Pflegeversicherung für Personen mit Kindern bzw. 3,3 % für Kinderlose werden auch noch abgezogen.

Steuerfreibetrag

Das bedeutet 470,- € gehen in den Topf der gesetzlichen Krankenkasse, wenn du kinderlos bist. Von deinen 2.500,- € bleiben also nur noch 1.880,- € übrig, wenn wir die beiden o.g. Summen addieren?! Das wäre in der Tat ganz schön happig, darum gibt es einen Steuerfreibetrag (den sogenannten Grundfreibetrag) in Höhe von 10.908,- € (Stand 2023) pro Jahr. Dieser gilt für eine Person und für Eheleute das Doppelte davon. Das bedeutet, bis zu dieser Summe fallen zumindest keine Steuern an. Liegst du über diesem Freibetrag, dann wird „nur“ der darüber liegende Teil versteuert.

Krankenkasse & private Krankenversicherung

Als freiwillig versichertes Mitglied einer Krankenkasse, wird diese dennoch ihren Teil von der BU-Rente abziehen. In unserem Beispiel als Minus 470,- € mtl.! Das ist der volle Beitrag, weil der Arbeitgeberanteil natürlich wegfällt.

Bist Du in einer privaten Krankenversicherung kannst du deinen Beitrag – natürlich auch ohne Arbeitgeberanteil – inkl. Pflegepflichtversicherung und evtl. einem Beitragsentlastungstarif komplett abziehen. Die Höhe deines Beitrages an dieser Stelle weißt aber nur du. Solltest du ein Krankentagegeld mitversichert haben, kannst du es beitragsfrei stellen und eine Anwartschaft beantragen. Das sichert dir zumindest ein Wiedereintritt ohne erneute Gesundheitsprüfung – falls es dir mal besser geht und du wieder ins Berufsleben zurück kannst.

Bitte sehe uns nach, dass wir an dieser Stelle Berechnungen für pflichtversicherte Mitglieder einer Krankenkasse außen vor lassen. Da das idR. bei euch nicht vorkommt und nochmal individueller ist, wollen wir euch zusätzlichen Text ersparen.

Alles in allem, handelt es sich um ein individuelles und teilweise auch komplexes Thema für die Steuer und für die Krankenversicherung. Wir hoffen wir können dir mit dieser Zusammenfassung einen kleinen Überblick verschaffen.

 * Variiert von Kasse zu Kasse

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