GDF-Konzept

Das GdF-Konzept: Berufsunfähigkeitsversicherung mit verkürzten Gesundheitsfragen für GdF-Mitglieder und ihre Familien

Das GdF-Konzept bietet allen Mitgliedern der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) eine exklusive Möglichkeit, sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abzusichern – und das mit besonders einfachen und kundenfreundlichen Bedingungen. Eine absolute Besonderheit: Der Schutz gilt nicht nur für GdF-Mitglieder selbst, sondern auch für Ehe- und Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder. So kann die gesamte Familie von diesem starken Konzept profitieren.

Die Lösung: Das GdF-Konzept mit stark vereinfachten Fragen

Mit dem GdF-Konzept wird der Zugang zur Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich erleichtert. Die Gesundheitsprüfung besteht aus nur drei klaren Fragen – und viele alltägliche Beschwerden oder Hobbies müssen gar nicht angegeben werden. Auch Größe und Gewicht spielen keine Rolle.

Die Gesundheitsfragen im GdF-Konzept

1. Arbeitsunfähigkeit:

Waren Sie in den letzten zwei Jahren länger als zwei Wochen durchgehend aus gesundheitlichen Gründen außer Stande, Ihre berufliche Tätigkeit auszuüben, oder üben Sie derzeit Ihre berufliche Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen eingeschränkt aus?

2. Schwerwiegende Erkrankungen und Behinderungen:

Wurde bei Ihnen jemals ein Hirntumor, eine Krebserkrankung, Diabetes, eine HIV-Infektion, Multiple Sklerose, Rheuma, Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Epilepsie oder ein Schlaganfall ärztlich festgestellt oder wurde bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB), ein Grad der Schädigungsfolgen (GdS), eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) oder Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit zuerkannt, bzw. ein solcher Antrag in den letzten zwei Jahren gestellt?

3. Behandlungen bei bestimmten Fachärzten:

Sind Sie derzeit oder waren Sie in den letzten drei Jahren in Behandlung:

  • bei einem Kardiologen?
  • bei einem Psychiater, Psychologen oder Psychotherapeuten oder wegen psychischer Beschwerden bei einem Arzt?
  • bei einem Orthopäden?
  •  
  • Wurden Ihnen in den letzten drei Jahren wegen einer Erkrankung des Bewegungsapparates mehr als 12 Behandlungen beim Therapeuten verordnet?

Was muss NICHT angegeben werden?

  • Größe und Gewicht
  • Hobbies (auch risikoreiche wie Flugsport, Downhill, Tauchen, Wingsuit, Apnoe-Tauchen)
  • Erkrankungen der Haut, Atemwege, Verdauungsorgane, Nieren
  • Rückenschmerzen (beim Hausarzt behandelt oder weniger als 13 Behandlungen beim Therapeuten)

Die Highlights des GdF-Konzepts auf einen Blick

BU-Versicherung für GdF-Mitglieder, Ehe- und Lebenspartner sowie kindergeldberechtigte Kinder

Keine Abfrage zu Größe und Gewicht – kein Risiko von Zuschlägen oder Ablehnungen wegen BMI

Stark vereinfachte Gesundheitsfragen – einfacher Zugang auch bei Vorerkrankungen

Umfassende Absicherung der Arbeitskraft – finanzielle Sicherheit für die ganze Familie

Alle Hobbies sind versicherbar – keine Ablehnung wegen Risikosportarten

Nutze jetzt das GDF-Konzept, um dich und deine Familie optimal abzusichern

Unsere Experten stehen dir gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung und finden gemeinsam mit dir die passende Lösung für deine individuelle Situation!

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