Inter Versicherung – Loss of Licence

Leider hat die INTER das Neugeschäft der Loss of Licence komplett eingestellt. Alte Verträge behalten ihre Gültigkeit. Im Angebot der INTER ist nur noch eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Absicherung bei Untauglichkeit. Für eine „normale“ Berufsunfähigkeitsversicherung halten wir den Tarif der HDI jedoch für deutlich geeigneter. Insbesondere der Verzicht auf viele Fragen zur Gesundheit, zu Hobbies und zu Größe und Gewicht, machen den Antrag leichter und minimieren das Risiko falscher Angaben.

Wie schlägt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit Loss of Licence der INTER Versicherung? (Alte Tarife)

Auch bei der INTER ist Basis der Loss of Licence Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird „nur“ durch eine Zusatzklausel / Sondervereinbarung ergänzt.

Wir sehen uns deshalb nicht nur die Loss of Licence Klausel an, wir schauen auch auf das Kleingedruckte der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum? Jede Loss of Licence Klausel hat sogenannte „Ausschlussklauseln“. Das sind Leistungsausschlüsse vom Versicherungsschutz. Wirst du untauglich und das aufgrund eine vereinbarten Leistungsausschlusses, dann erhältst du keine Leistung aufgrund der Loss of Licence Klausel.
Du kannst aber die vereinbarte Rente erhalten, weil auch aufgrund der Erkrankung berufsunfähig bist. Und genau deshalb müssen auch die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vernünftig ausgestaltet sein.

Wer ist eigentlich die INTER?
Die INTER Lebensversicherung geht zurück auf die 1910 gegründete Versicherungsanstalt Ostdeutscher Handwerkskammern. 1968 wurde die INTER Versicherungsgruppe gegründet. Die INTER hat der „typische Versicherer für Ärzte und Handwerker." Ihren Sitz hat die INTER im schönen Mannheim.

Wie gut ist die Loss of Licence Klausel der INTER?
Wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir Merkmale (Kriterien) herausgestellt, die es dir leichter machen sollen, ein eigenes Bild vom Tarif der INTER zu bekommen.

1. Wer kann sich versichern?

Die Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) gilt für Fluglotsen und Flugdatenbearbeiter. Nicht versicherbar sind Vorfeldlotsen und Flugberater. Es ist keine gewerkschaftliche Bindung erforderlich.

Achtung: Auch Fluglotsen in Ausbildung, sowohl an der Akademie als auch im OJT sind nicht versicherbar. Versichert wird man nur wenn man „mogelt“ und das kann den Versicherungsschutz gefährden.

➞ Schade ist, dass Fluglotsen erst mit vollendeter Ausbildung eine Loss of Licence bekommen können. Allerdings ist die Regelung für Fluglotsen und Flugdatenbearbeiter gut.

2. Ersatz oder Ergänzung

Die INTER ergänzt ihre allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung durch die Zusatzvereinbarung für die Tätigkeit als Fluglotse/Flugdatenbearbeiter.

➞ Diese Ergänzung ist gut und nicht zu beanstanden.

3. Prognosezeitraum

Bist du mehr als 9 Monate aus gesundheitlichen Gründen untauglich, dann erhältst du die vereinbarte Rente.

➞ Dieser Zeitraum ist vollkommen in Ordnung, weil durch weitere tariflich geregelte Leistungen (Lohnfortzahlung und Einmalzahlungen) in vielen Fällen auch weitere Mittel zur finanziellen Überbrückung bestehen.

4. Abstrakte Verweisung

Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer im Leistungsfall von dir verlangen, was anderes zu arbeiten. Das ist echt übel. Die INTER verzichtet komplett auf eine abstrakte Verweisung. Bist du untauglich, wird dir keine andere Tätigkeit zugewiesen

➞ Diesen Punkt hat die INTER bestens geregelt.

5. Konkrete Verweisung

Damit ist die Verweisung auf eine andere Tätigkeit gemeint, die du tatsächlich und freiwillig ausübst. Die INTER verzichtet auf die konkrete Verweisung, wenn du im Sinne der Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) untauglich bist.

➞ Du kannst also, wenn du als Fluglotse untauglich bist, weiterhin als Coach an der Akademie, als Sachbearbeiter im Büro oder als SIM-Instructor weiterarbeiten und erhältst trotzdem deine Loss of Licence Rente.

Achtung: Wirst du aufgrund einer in Punkt 6 genannten Leistungsausschlüsse untauglich, dann gilt der Verzicht auf die konkrete Verweisung nicht.

6. Was ist nicht versichert ?

Jede LOL Klausel hat sogenannte Leistungsausschlüsse. Das sind Ursachen einer Untauglichkeit, die nicht mit versichert sind. Die INTER hat das wie folgt geregelt:

Kein Versicherungsschutz bei Untauglichkeit aufgrund:

  • Einer Untauglichkeit, „die allein oder mitverursacht wird durch Gesundheitsstörungen nervöser oder psychischer Art, sofern diese nicht durch einen Unfall oder ein organisches Leiden hervorgerufen sind.“

  • Einer Untauglichkeit, „die auf einer Sucht oder auf Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch beruht.“

➞ Leider sind bei der INTER in der Loss of Licence Klausel die rein psychischen Erkrankungen nicht versichert. Auch wenn eine Untauglichkeit versichert ist, die auf organische Ursachen oder einen Unfall zurückzuführen ist, sind rein psychische Erkrankungen wie ein Burn Out und Depressionen kein Bestandteil der Loss of Licence.

Der Ausschluss bei Drogen und Alkohol ist unserer Meinung nach vollkommen gerechtfertigt.

7. Beitragsdynamik

Die INTER bietet eine Beitragsdynamik von 6% auf den Vorjahresbeitrag oder auf die Anfangsrente. Das ist deutlich mehr, als marktüblich. Leider endet das Recht auf diese dynamische Anpassung von Beitrag und Rente mit dem 45. Lebensjahr. Eine weitere Einschränkung ist, dass die „Startrente“ nur verdoppelt werden kann.

➞ Die prozentuale Anpassung ist wirklich gut. Leider wird der gute Prozentsatz durch die beschriebenen Grenzen wieder eingeschränkt.

8. Nachversicherungsgarantie

Das sind Optionen auf eine Erhöhung der vereinbarten Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die INTER bietet bei bestimmten Ereignissen eine Erhöhung um je 500 € Rente an. Die Gesamtrente darf 3.000 € durch die Nachversicherungsgarantie allerdings nicht überschreiten. Leider enden diese Optionen 10 Jahre nach Vertragsbeginn und du hast nur 3 Monate Zeit, diese Option bei der INTER anzuzeigen.

➞ Bis auf die Einschränkung auf die ersten 10 Jahre hat die INTER hier eine gute Regelung in den Bedingungen hinterlegt.

9. Leistungsdauer

Die INTER schränkt die Leistungsdauer der Loss of Licence Rente auf das 55. Lebensjahr ein.

➞ Das ist aktuell noch in Ordnung. Allerdings sprechen wir immer häufiger mit Lotsen, die bis zum 57. Lebensjahr arbeiten werden. Ist der Arbeitgeber nicht die DFS besteht auch kein automatischer Anspruch auf eine Übergangsversorgung ab dem 55. Lebensjahr. Flugdatenbearbeiter arbeiten schon heute bis zum 59. Lebensjahr.

10. Versicherungsdauer

Die INTER schränkt die Versicherungsdauer der Loss of Licence Rente auf das 55. Lebensjahr ein.

11. Arbeitgeberwechsel

Bei dem Wechsel deines Arbeitgebers (z. B. Eurocontrol oder Austro Control), bleibt der volle Loss of Licence Schutz erhalten.

Unser Fazit:
Wenn du als Fluglotse oder Flugdatenbearbeiter kein Mitglied der Gewerkschaft der Flugsicherung bist, dann ist (war) die INTER Loss of Licence Versicherung unserer Meinung nach derzeit eine sehr gute Wahl.

Highlights von Inter Versicherung – Loss of Licence

Loss of Licence Versicherung als Ergänzung zur allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung

Startrente bis 2.500 € plus Dynamik möglich

Leistungsdauer bis zum 55. Lebensjahr möglich

Nachversicherungsgarantien

Als reine Loss of Licence möglich und mit Kapitalaufbau

Für alle Fluglotsen, egal ob ihr Mitglieder der GdF seid oder nicht

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