LV1871 Standard – Loss of Licence

ERGÄNZUNG ZUR ALLGEMEINEN
BERUFSUNFÄHIGKEITSVERSICHERUNG

Wie schlägt sich die Berufsunfähigkeitsversicherung mit der einfachen Loss of Licence der LV1871?

Auch bei der LV1871 ist Basis der Loss of Licence Versicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung wird „nur“ durch eine Zusatzklausel/Sondervereinbarung ergänzt. Die einfache Loss of Licence Klausel kann euch zwar „fast“ jeder beliebige Versicherungsmakler vermitteln, jedoch solltet Ihr Euch dennoch von Experten anhören, wo die Unterschiede zu anderen Tarifen liegen.

Tipp: Lasst euch mindestens zwei Tarife im Vergleich anbieten und im Detail erklären. Und damit meinen wir nicht den gleichen Tarif mit und ohne Ansparung.

Wir sehen uns nicht nur die Loss of Licence Klausel an, wir schauen auch auf das Kleingedruckte der Berufsunfähigkeitsversicherung.
Warum? Jede Loss of Licence Klausel hat sogenannte „Ausschlussklauseln“. Das sind Leistungsausschlüsse vom Versicherungsschutz. Wirst du untauglich anhand des vereinbarten Leistungsausschlusses, dann erhältst du keine Leistungen aufgrund der Loss of Licence Klausel. Du kannst allerdings die vereinbarte Rente erhalten, da du aufgrund der Erkrankung berufsunfähig bist. Und genau aus diesem Grund müssen die Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung vernünftig ausgestaltet sein.

Wer ist eigentlich die LV1871?
Die Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871) ist der Spezialist für innovative Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie für Lebens- und Rentenversicherungen. Rund 470 Mitarbeiter arbeiten im Herzen Münchens für den ebenso modernen wie traditionsreichen Versicherungsverein, der seine Marktposition seit 150 Jahren kontinuierlich ausbaut. Die LV1871 basiert auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit und verpflichtet sich den Interessen ihrer Kunden.

Wie gut ist die einfache Loss of Licence Klausel der LV1871?
Wie auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung haben wir Merkmale (Kriterien) herausgestellt, die es dir leichter machen sollen, ein eigenes Bild von dem einfachen Tarif der LV1871 zu bekommen.

1. Wer kann sich versichern?

Die einfache Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) gilt für:

  • Fluglotsen
  • Fluglotsen in der Ausbildung
  • Vorfeldlotse
  • Vorfeldlotse in der Ausbildung
  • Flugdatenbearbeiter
  • Flugberater

Es ist keine gewerkschaftliche Bindung erforderlich.

2. Ersatz oder Ergänzung

Die LV1871 ergänzt ihre allgemeinen Bedingungen zur Berufsunfähigkeitsversicherung durch die einfache Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) seit Ende 2020. Vorher ersetzte die einfache Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) die allgemeinen Bedingungen nur teilweise. Dies kann zu erheblichen Folgen führen.

3. Prognosezeitraum

Für den Fall, dass du mehr als 9 Monate aus gesundheitlichen Gründen ausfällst, erhältst du die vereinbarte Rente.

➞ Dieser Zeitraum ist vollkommen in Ordnung, da durch weitere tariflich geregelten Leistungen (Lohnfortzahlung und Einmalzahlungen) in vielen Fällen auch weitere Mittel zur finanziellen Überbrückung bestehen.

4. Abstrakte Verweisung

Durch die abstrakte Verweisung kann der Versicherer im Leistungsfall von dir verlangen, anderen Tätigkeiten nachzugehen. Das ist echt übel. Die LV1871 hingegen verzichtet komplett auf eine abstrakte Verweisung. Bei einer Arbeitsunfähigkeit, wird dir keine andere Tätigkeit zugewiesen.

➞ Diesen Punkt hat die LV1871 bestens geregelt.

5. Konkrete Verweisung

Damit ist die Verweisung auf eine andere Tätigkeit gemeint, die du tatsächlich und freiwillig ausübst. Die LV1871 verzichtet auf die konkrete Verweisung fast komplett, wenn du im Sinne der einfachen Zusatzvereinbarung (Loss of Licence) untauglich bist.
Solltest du innerbetrieblich und freiwillig weiterbeschäftigt werden, dann kann die Rentenzahlung eingestellt werden, wenn du mehr als 80 % deiner vorherigen Bezüge erhältst.

(…) so lange keine innerbetriebliche Weiterbeschäftigung bei vergleichbarem Einkommen erfolgt. Ein vergleichbares Einkommen liegt vor, wenn die durchschnittlichen monatlichen Bruttobezüge mindestens 80 % des bisherigen Einkommens als Fluglotse / Fluglotse in Ausbildung / Flugdatenbearbeiter / Flugberater ohne Sonderzulagen, betragen. (…)

Tipp: Reduzierst du deine Arbeitszeit und „rutscht“ dadurch unter die 80 %, wird auch weitergezahlt.

➞ Diese Regelung ist absolut fair. Denn wenn du die finanzielle Unterstützung benötigst, ist sie da. Verdienst du wieder ausreichend, besteht kein Bedarf.

6. Was ist nicht versichert?

Jede LOL Klausel hat sogenannte Leistungsausschlüsse. Das sind Ursachen einer Untauglichkeit, die nicht mit versichert sind. Die LV1871 hat ganz klare Regelungen aufgestellt. Kein Versicherungsschutz bei Untauglichkeit aufgrund folgender Punkte:

Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Untauglichkeit gemäß Ziffer 2 dieser Bedingungen:

a. alleine oder mitverursacht wird durch psychische oder psychosomatische Erkrankungen (d.h. körperliche Beschwerden seelischen Ursprungs) mit den daraus resultierenden Störungen der körperlichen und psychischen Befindlichkeit.
Zu den vom Versicherungsschutz ausgeschlossenen Erkrankungen gehören zum Beispiel: Suchterkrankungen, Depressionen, krankhafte Angstzustände, Essstörungen (wie Magersucht).

Nicht von dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind: psychische Folgen zukünftig neu auftretender körperlicher Erkrankungen, wie zum Beispiel bei akuten Hirn- oder Hirnhautentzündungen, Hirnverletzungen, Hirntumoren, Epilepsie, Multipler Sklerose, Alzheimer, Schlaganfall oder Parkinsonschen Erkrankungen.

b. auf einer Sucht oder auf Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch beruht.

➞ Leider sind bei der LV1871 in der einfachen Loss of Licence Klausel die rein psychischen Erkrankungen nicht versichert. Selbst wenn eine Untauglichkeit versichert ist, die auf organische Ursachen zurückzuführen ist, sind rein psychische Erkrankungen wie ein Burnout oder Depressionen kein Bestandteil der Loss of Licence. Ebenfalls besteht kein Schutz, wenn die rein psychische Erkrankung auf einen Unfall zurückzuführen ist.

Der Ausschluss bei Drogen- und Alkoholabhängigkeit ist unserer Meinung nach vollkommen gerechtfertigt.

7. Beitragsdynamik

Die LV1871 bietet eine Beitragsdynamik von 3 % auf den Vorjahresbeitrag oder auf die Anfangsrente / Vorjahresrente. Die Auswahl ist umfangreicher als marktüblich. Eine gibt keine Einschränkungen auf die Höhe der Rente, und die Beitragsdynamik kannst du bis zum Ablauf der Loss of Licence annehmen.

➞ Die prozentuale Anpassung ist sehr gut ausgestaltet.

8. Nachversicherungsgarantie

Das sind Optionen auf eine Erhöhung der vereinbarten Rente ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Die LV1871 bietet in der einfachen Loss of Licence Klausel bei bestimmten Ereignissen eine Erhöhung um je 50 % Rente an. Die Gesamtrente darf in der einfachen Loss of Licence Klausel 1.500 € durch die Nachversicherungsgarantie allerdings nicht überschreiten.

➞ Die Höchstgrenze durch eine Nachversicherung ist in der einfachen Loss of Licence Klausel so gering, dass die Rente zu Beginn meist schon höher ist. Somit kann eine Nachversicherungsgarantie in vielen Fällen nicht genutzt werden.

9. Leistungsdauer

Die LV1871 schränkt die Leistungsdauer der Loss of Licence Rente auf das 67. Lebensjahr ein.

➞ Das ist unserer Meinung nach absolut in Ordnung.

10. Versicherungsdauer

Die LV1871 schränkt die Versicherungsdauer der Loss of Licence Rente auf das 55. Lebensjahr ein.

11. Arbeitgeberwechsel

Bei dem Wechsel deines Arbeitgebers (z. B. Eurocontrol oder Austro Control), bleibt der volle Loss of Licence Schutz erhalten.

Unser Fazit:
Wenn du kein Mitglied der Gewerkschaft der Flugsicherung bist, dann ist die einfache Loss of Licence Versicherung der LV1871 unserer Meinung nach derzeit eine gute Wahl. Die Wahl des richtigen Tarifs ist allerdings nur „eine“ Entscheidung. Wählen musst du auch den Vermittler und da geht es ans Eingemachte.

Highlights von LV1871 STANDARD – LOSS OF LICENCE

Loss of Licence Versicherung als Ergänzung zur allgemeinen Berufsunfähigkeitsversicherung

Startrente bis 2.500 € plus Dynamik möglich

Versicherungsdauer bis zum 55. Lebensjahr / Leistungsdauer möglich bis 67 möglich

Standard Nachversicherungsgarantien

Als reine Loss of Licence möglich und mit Kapitalaufbau möglich

Für alle Fluglotsen, Flugberater und Flugdatenbearbeiter, egal ob ihr Mitglieder der GdF seid oder nicht

Lust auf ein Gespräch bei uns oder auf eine Web-Beratung?

Mittlerweile musste die LV1871 jedoch einlenken und hat die Zusatzvereinbarung dahingehend angepasst, dass sie mit dem marktüblichen Niveau mithalten kann. Deswegen haben wir uns entschieden, dass wir die Standard Loss of Licence Klausel der LV1871 mit in unser Angebot aufnehmen.

Worin genau die Unterschiede zu anderen Loss of Licence Klauseln liegen und wie hoch dein individueller Beitrag ist, zeigen wir dir gern in einer persönlichen Beratung. Erhalte einen detaillierten Einblick in Vertragsbedingungen und verschaffe dir einen sachlichen Überblick. Ob du eine Loss of Licence Versicherung möchtest und wenn ja, welche, dass entscheidest du später.

Die Beratung erfolgt kostenfrei und unverbindlich.

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